Kann ich notwendige (wajib) Bestandteile im Gebet auslassen, wenn die Gebetszeit bald endet?


Beantwortet von Ustadh Tabraze Azam.

Frage

Wenn ich etwas in Eile bin und ein Pflichtgebet vor der verbotenen Zeit zu beenden (z. B. das Morgengebet bevor die Sonne aufgeht), ist es dann akzeptabel, in den beiden Rakaʿa nur die Fatiha zu rezitieren und die kurzen Suren auszulassen?

Antwort

Wa ʿalaykum as-Salam wa Rahamtullahi wa Barakatuh,

ich hoffe, du bist wohlauf, inshaʾAllah.

Ja, es wäre erlaubt, die Rezitation auf die Fatiha zu beschränken, wenn man tatsächlich befürchtet, dass die Gebetszeit für Fajr verstreichen könnte. (Shurunbulali: Maraqi al-Falah)

Es ist verpflichtend (Fard), das Gebet innerhalb der entsprechenden Gebetszeit zu beenden. Deshalb lässt man so viele notwendige (wajib) Handlungen aus, wie man benötigt, um die Pflicht, das Gebet rechtzeitig zu beenden, erfüllen zu können.

Es ist allerdings empfohlen, solch ein Gebet zu wiederholen.

 

Und Allah allein gibt Erfolg.

Wa’s-Salam
Tabraze Azam

Diese Antwort wurde überprüft und bestätigt von Faraz Rabbani.