Beantwortet von Ustadh Tabraze Azam.
Frage
Wenn man im Zustand der großen rituellen Unreinheit (Janaba) aufwacht und gerademal Zeit hat, um die kleine Waschung (Wudu) durchzuführen und das Morgengebet (Fajr) vor Sonnenaufgang zu verrichten, kann man dieses Pflichtgebet dann verrichten, ohne die große Waschung (Ghusl) durchzuführen? Muss dieses Gebet wiederholt werden, wenn man seine vollständige rituelle Reinheit nach Ende der Gebetszeit wieder erlangt?
Antwort
Wa ʿalaykum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
ich bete, dass du bei bester Gesundheit und starkem Glauben bist, inshaʾAllah.
Nein, es ist nicht gültig, ohne vollständige rituelle Reinheit zu beten.
Wenn die Zeit jedoch nicht ausreicht, um ein minimales rituelles Bad (Ghusl) durchzuführen und zu beten, so erachteten es manche Gelehrte als zulässig, die Trockenwaschung (Tayammum) durchzuführen und zu beten.
Dies ist die Position von Imam Zufar, der die Trockenwaschung als erlaubt ansah, um das Gebet innerhalb seiner Zeit verrichten zu können.
Entsprechend erwähnen Ibrahim al-Halabi und Ibn Amir Haj in ihren jeweiligen Kommentaren zu Minyat al-Musalli, dass man sicherheitshalber dieser Position folgen und anschließend das Gebet nach Ablaufen der Gebetszeit mit wiederhergestellter ritueller Reinheit (in diesem Fall Ghusl) nachholen soll.
Dennoch sei angemerkt, dass es möglich sein sollte, in unter zwei Minuten ein schnelles Bad zu nehmen und ein minimales Gebet zu verrichten. Dies ist wichtig, da es verpflichtend ist, das Gebet innerhalb seiner vorgesehenen Zeit zu beginnen und zu beenden.
Aber selbst in solch einem Fall wäre es angebracht, das Gebet nach Sonnenaufgang zu wiederholen, falls bewusst notwendige (wajib) Bestandteile ausgelassen wurden.
Siehe auch: Kann ich notwendige (wajib) Bestandteile im Gebet auslassen, wenn die Gebetszeit bald endet? und Wie wird die Trockenwaschung (Tayammum) durchgeführt?
Und Allah allein gibt Erfolg.
Wa’s-Salam
Tabraze Azam
Diese Antwort wurde überprüft und bestätigt von Shaykh Faraz Rabbani.