Zu welchen Zeiten darf man keine Gebete und nachzuholenden Gebete verrichten?


Beantwortet von Shaykh Sohail Hanif.

Frage

Bitte entschuldigen Sie meine Unwissenheit, aber ich war der Überzeugung, dass die Sajda nur bei Sonnenaufgang, Sonnenuntergang und zum Zeitpunkt des Zenits verboten ist. Sie haben mir geschrieben, dass die Sajda auch nach dem ʿAsr-Gebet verboten ist. Was ist mit der Sajda at-Tilawa (Rezitationsniederwerfung), die ja wajib ist, und der Sajda innerhalb einer nachzuholenden Gebets, das man nach ʿAsr verrichtet? Vor einigen Monaten haben Sie mir gesagt, dass man nachzuholende Gebete (Qada) zwischen ʿAsr und Maghrib verrichten darf, da dies notwendig (wajib) und nicht frewillig (nafl) ist. Bitte helfen Sie mir.

Antwort

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.

As-Salamu ʿalaykum,

es gibt drei Tageszeiten, zu denen es verboten ist, jede Art von Gebet zu verrichten, selbst nachzuholende Gebete. Gebete, die zu diesen Zeiten verrichtet oder nachgeholt werden, sind ungültig. Diese Zeiten sind [1.] die Zeit des Sonnenaufgangs bis die Sonne eine Speerlänge über dem Horizont ist (etwa 20 Minuten nach Sonnenaufgang); [2.] wenn die Sonne im Zenit steht und [3.] wenn die Strahlung der Sonne so abgedämpft ist, dass man sie mit dem bloßen Augen anschauen kann (etwa 20-30 Minuten vor Sonnenuntergang).

Eine Rezitationsniederwerfung (Sajda at-Tilawa) für einen Rezitationsvers, der innerhalb dieser drei Zeiten gelesen wird, darf innerhalb dieser drei Zeiten durchgeführt werden, auch wenn es leicht unerwünscht (makruh tanzihan) ist.

Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, freiwillige Gebete in der Zeit nach dem Verrichten des Morgengebets bis Sonnenaufgang sowie nach dem Verrichten des Nachmittagsgebets bis Sonnenuntergang zu verrichten. Zu diesen Zeiten ist es allerdings erlaubt, beliebig viele Gebete nachzuholen und Rezitationsniederwerfungen zu verrichten. (ʿAla al-Din ʿAbidin: Al-Hidaya al-ʿAlaʾiyya, S. 55)

 

Sohail Hanif

Diese Antwort wurde überprüft und bestätigt von Faraz Rabbani.