Beantwortet von Shaykh Faraz Rabbani.
Frage
Früher wusste ich nicht, dass man für ein gültiges Ramadanfasten eine Absicht fassen muss. Ich weiß nicht, ob ich jedes Mal eine Absicht gefasst habe, aber ich glaube, ich wusste, dass es Pflicht ist. Kann ich davon ausgehen, dass ich für jeden Fastentag eine Absicht gefasst habe? Falls nicht, kann ich einfach für jeden Tag, den ich glaube verpasst zu haben, einen Tag als Ersatz fasten?
Antwort
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Wa ʿalaykum as-Salam,
- Gemäß der hanafitischen Schule ist es normalerweise undenkbar, dass jemand ohne Absicht fastet, wie im Folgenden erklärt wird:
- Die Absicht für das Fasten ist sehr einfach: Es bedeutet, im Herzen zu wissen, dass man an einem Tag fasten wird. (al-Khulasa, zitiert in al-Fatawa al-Hindiyya)
Für die Fastentage des jeweils aktuellen Ramadans und freiwilliges Fasten gilt: Das Fasten ist gültig, solange man diese Absicht irgendwann zwischen dem Abendgebet (Maghrib) des Vorabends und dem islamischen Mittag des Fastentages fasst. Der islamische Mittag ist die zeitliche Mitte zwischen dem Beginn des Morgengebets (Fajr) und dem Beginn des Abendgebets (Maghrib). (al-Fatawa al-Hindiyya)
Es würde also selbst in dem außergewöhnlichen Fall, dass man in der Nacht noch nicht entschlossen war, am nächsten Tag zu fasten, ausreichen, die Absicht nach Beginn des Morgengebets und vor dem islamischen Mittag zu fassen.
Es wird sogar erklärt, dass die bloße Absicht, aufzustehen, um das Vorfastenfrühstück (Suhur) zu sich zu nehmen, eine effektive Absicht, zu fasten, ist. (Dies wird erwähnt von Abu Bakr al-Haddadi in seiner Jawhara an-Nayyira, wo er Najm ad-Din an-Nasafi zitiert, und in al-Fatawa al-Hindiyya; sowie von Ibn ʿAbidin in Radd al-Muhtar, wo er adh-Dhahiriyya über Ibn Nujayms al-Bahr ar-Raʾiq zitiert)